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Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie

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Das Solarpaket der Bundesregierung vereinfacht den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen und beschleunigt den Ausbau der Solarenergie. Der Bundestag hat nun eine weitere Vereinfachung im Wohneigentums- und Mietrecht verabschiedet.

Balkonkraftwerke sind im Trend: Die Einrichtung von PV-Anlagen am Balkon wird für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und schneller möglich.
Foto: IMAGO/U. J. Alexander

 

Das  Solarpaket I macht es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer, Photovoltaik (PV)-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen. Das Gesetzespaket stellt wichtige Weichen, um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen. Denn dafür muss der Solarenergie-Ausbau noch einmal deutlich beschleunigt werden. Es ist im Wesentlichen am 16. Mai in Kraft getreten.


Erleichterungen für Steckersolargeräte im Wohneigentums- und Mietrecht
Die Bundesregierung hat zusätzlich 2023 einen Gesetzentwurf zum Wohneigentumsgesetz und zum Mietrecht beschlossen, um die Installation von Steckersolargeräten – also Balkonkraftwerken - noch weiter zu erleichtern. Der Bundestag hat die Neuregelung nun verabschiedet. Damit soll die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht aufgenommen werden. Wohnungseigentümer/innen in Mehrparteienhäusern sowie Mieter/innen können künftig von ihren Eigentümergemeinschaften bzw. Vermietenden verlangen, die Installation von Balkonkraftwerken zu gestatten.
Fragen und Antworten zu den neuen Regelungen im Wohneigentums- und Mietrecht finden Sie hier.


Einfacher Photovoltaik auf dem Balkon

Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon, sogenannter Balkonkraftwerke, wird für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und damit auch schneller möglich. Balkonkraftwerke sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden.

Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung von Balkonkraftwerken bereits zum 1. April vereinfacht und auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt. Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Bundesnetzagentur informiert diesen automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde. Die Erleichterungen wirken: Es sind bereits rund 500.000 Balkonkraftwerke registriert.

Weitere Vereinfachungen durch das Solarpaket-Gesetz:

Digitale Stromzähler nicht verpflichtend

Neue Balkon-PV sollen nicht dadurch verhindert werden, dass ein Zweirichtungszähler – also digitaler Stromzähler – eingebaut werden muss. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. So profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher davon, denn das senkt die Strommenge, die sie bezahlen.

Leistungsfähigere PV-Anlagen erlaubt

Außerdem können Balkonsolaranlagen künftig leistungsfähiger sein. Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung.

Stromeinspeisung über die Steckdose möglich

Künftig sollen Balkon-PV mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen. Das erleichtert die Installation erheblich. Hierzu muss noch eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden.

Gemeinschaftlich Gebäude mit Solarstrom versorgen

Damit Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern günstigeren Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern direkt nutzen können, wird das neue Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt. Damit entfällt der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz.

Auch Regelungen zu Abrechnungen und zur rechtzeitigen Ankündigung bei Versorgungsunterbrechungen werden genau festgelegt. Mieterinnen und Mieter sollen künftig außerdem selbst einen günstigen Ergänzungstarif abschließen können für Strom, der nicht durch den günstigen PV-Dachstrom abgedeckt wird.

Verbesserungen beim Mieterstrom

Mieterstrom soll in Zukunft auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, wenn der dort erzeugte Strom sofort verbraucht wird, also ohne Netzdurchleitung. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden. Das vermeidet unverhältnismäßige technische Anforderungen – bislang gerade dies in Wohnquartieren häufig ein Problem.

Gewerbe: Unbürokratisch mehr große PV-Anlagen

Bisher sind Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt zur Direktvermarktung verpflichtet. Das ändert sich: Die Anlagenbetreiber sollen ihre Überschussmengen künftig ohne Vergütung, aber auch ohne Direktvermarktungskosten an die Netzbetreiber weitergeben. Davon profitieren vor allem Anlagenbetreiber mit einem hohen Eigenverbrauch. Die neue unbürokratische Regelung soll sie motivieren, mehr PV auf großen Dächern zu installieren. 

Des Weiteren wird mit der Beschlussfassung des Bundestags die Einspeisevergütung für gewerbliche Dach-PV-Anlagen erhöht. Die Grenze, ab der für sehr große Anlagen die Teilnahme an Ausschreibungen verpflichtend ist, wird mit einer Übergangsfrist von einem Jahr von 1.000 Kilowatt auf 750 Kilowatt gesenkt, dafür werden die Ausschreibungsmengen erhöht.

Ausbau von nachhaltigen Freiflächenanlagen stärken

Das Solar-Paket regelt zudem den nachhaltigeren Ausbau von Solarparks, ohne mehr freie Flächen zu verbrauchen. Daher soll die kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV-Modulen besonders gefördert werden, die sogenannte Agri-PV. Die Flächen werden dadurch mehrfach genutzt und gleichzeitig werden die landwirtschaftlichen Interessen gewahrt. Um mehr versiegelte Flächen zu nutzen, soll PV auch auf Parkplätzen gefördert werden.

Für diese besonderen Solaranlagen werden künftig in den Ausschreibungen durch eine bevorzugte Bezuschlagung und einen höheren Höchstwert sowie im kleinen Segment durch eine höhere Einspeisevergütung gefördert.

Für neue PV-Freiflächen werden fünf Naturschutz-Mindestkriterien eingeführt, von denen Betreiber mindestens drei einhalten müssen. Strenge Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz bleiben selbstverständlich ausgenommen.

Mehr Solarenergie für den Klimaschutz

Deutschland will als eine der ersten Industrienationen bis 2045 klimaneutral wirtschaften. Der Stromsektor muss dafür bereits bis 2035 weitgehend ohne Treibhausgas-Emissionen auskommen. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Um diese Ziele zu erreichen, tut die Bundesregierung alles dafür, den Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv zu beschleunigen. Die Solarenergie wird einen wichtigen Teil dazu beitragen, die ambitionierten deutschen Klimaziele zu erreichen.


Höhere Ausbauziele für Solarenergie
Die gesetzlichen Ausbauziele für Solarenergie wurden im EEG 2023 bereits angehoben. Mit dem Solarpaket sollen die höheren Ausbauziele für PV erreicht werden: Bis 2030 sollen 215 Gigawatt (GW) Solarleistung dazukommen. Für 2023 wurde das Ziel übertroffen: Statt 9 GW wurden neue Solaranlagen mit 14,6 GW Leistung zugebaut, fast doppelt so viel wie 2022. 2024 sollen nun 13 GW und in 2025 18 GW Solarleistung dazukommen. Ab 2026 soll dann sogar mehr als dreimal so viel zugebaut werden, also 22 GW. Der Zubau soll sich etwa zur Hälfte aus Freiflächen und zur anderen Hälfte aus Dachanlagen ergeben.


Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung